Übernahme von Schönheits-OPs durch die Krankenkasse

Krankenkassen bezeichnen Schönheitsoperationen in der Regel als kosmetische Eingriffe, die keine medizinische Notwendigkeit haben. In der Regel werden die Kosten dafür nicht übernommen. In welchen Fällen können aber Kosten übernommen werden, wenn eine solche OP der Gesundheit dient? Wann können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden?

Kostenübernahme

Ein behandelnder Arzt, der bei einem staatlichen Unternehmen angestellt ist, das mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert, stellt durch ein erstes Beratungsgespräch statt, dass es sich bei der vorgesehenen OP um einen medizinisch erforderlichen Eingriff handelt. Er erstellt anschließend einen Arztbericht mit einem Antrag an die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die Kosten für den Eingriff zu übernehmen. Die Krankenkasse entscheidet anhand ihrer Richtlinien, ob bei dem vorgesehenen Eingriff eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In diesen Fällen erstellt der medizinische Dienst der Krankenkasse ein psychologisches Gutachten.

Einzelleistungen

Brustvergrößerungen werden von Krankenkassen normalerweise abgelehnt. Wird jedoch ein Brustaufbau nach einer Erkrankung an Krebs notwendig, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Die Gesundheitskassen können auch die Kosten für die Korrektur an zu großen Brüsten (ab Körbchengröße F) oder asymmetrischen Brüsten übernehmen. Viele Krankenkassen verordnen in solchen Fällen Krankengymnastik.

Korrekturen an Nasen und Ohren werden von den Kassen übernommen, wenn es sich zum Beispiel um die Korrektur funktioneller Störungen des Nasenraumes handelt. Die Kosten für die Behandlung von abstehenden Ohren werden bis zur Einschulung ohne Einschränkung und bis zum zwölften Lebensjahr bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen getragen.

Macht eine zu große Ansammlung von Fettzellen eine Fettabsaugungs Operation beim Chirurgen erforderlich, wird diese von den Kassen als Korrektur anerkannt. Hinzu kommt die Behandlung von Ekzemen und offenen Stellen. Auch Veränderungen der Haut und der anschließende Verschluss einer Wunde werden von Kassen übernommen. In bestimmten Fällen kann auch die Korrektur von Narben oder eine Bauchstraffung von den Kassen übernommen werden.… Mehr lesen